Wann ist das
Wissen um den Wert der Spanienimmobilie hilfreich ?
Sie
wissen vielleicht, dass das Spanieneigentum Ihrer Familie in den
90er Jahren für „x“Millionen Peseten erworben wurde oder der
aktuelle Grundsteuerzahlungsbescheid weist für Grund und Boden sowie
Bebauung gesamtheitlich den Wert „y“Euro aus.
Trotzdem fehlt im Grunde ein realistischer Anhaltspunkt für den
tatsächlichen aktuellen Wert der spanischen Finca.
Der frühere Erwerbsbetrag der Ferienimmobilie in Spanien als
Wertanhaltspunkt ist überholt.
Im früheren notariellen Kaufvertrag war zudem meist nur, - was für
damals nicht beteiligte Dritte zu berücksichtigen ist -, der
offizielle Kaufpreis ausgewiesen. Die aktuelle Basis zur
Grundsteuerberechnung der sogenannte Katasterwert liegt nach wie vor
weit unter dem tatsächlichen Wert. Eine häufige Ausgangslage.
Was also tun um einen realistischen Anhaltspunkt oder eine
realistische Bewertung zu erhalten?
1. |
Hacienda Schätzwert |
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Einen
Näherungswert stellt der Wert nach der Parallelrechnung des
spanischen Finanzamtes zur Überprüfung von in notariellen
Urkunden ausgewiesenen Kaufpreis respektive dort angegebenen
Schenkungs- oder Erbschaftswerten dar, nennen wir ihn den
„Hacienda-Kontrollwert“. Dieser liegt häufig bei etwa 80 % des
realen Wertes.
Wird er unterschritten bei der Wertangabe in der notariellen
Urkunde, lässt die spanische Steuerbehörde regelmäßig eine
eigene Schätzung vornehmen und fordert die betroffenen Parteien
zur entsprechenden Nachversteuerung zuzüglich Zinsen und
Strafzuschlag auf.
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2. |
Schätzwert-Gutachten |
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Die zweite
Möglichkeit der Wertinformation mit noch genauerem Schätzwert
als Ergebnis ist diejenige der Beauftragung einer spanischen
Schätzgesellschaft wie dies durchwegs auch die spanischen Banken
vor Vergabe von Hypothekendarlehen tun.
Rein praktisch gibt es eine Vielzahl von Situationen, in denen
das Wissen um eine realistische Immobilienbewertung von großer
Bedeutung ist, etwa zur Planung einer wertmäßig ausgewogenen
Generationennachfolge, zur Berechnung von Pflichtteils- oder
Zugewinnausgleichsansprüchen, um nur einige Beispiel zu nennen.
Haben Sie keinen aktuellen Zutritt zur Spanienimmobilie, so
können wir Ihnen bei Nennung des Eigentümernamens sowie des
aktuellen Katasterwertes den Hacienda-Kontrollwert errechnen.
Diese Berechnung können wir für Sie für den Pauschalbetrag von
180,00 € übernehmen.
Ein umfangreiches Schätzungswertgutachten mit konkreter
Inaugenscheinnahme vor Ort durch den spanischen Schätzer können
wir für Sie ebenfalls beschaffen. Die Kosten inklusive unseres
Organisations- und Informationsaufwandes mit Ergebniserläuterung
betragen ca. 700 € - 1.000 €, je nach Immobilienwert. |
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3. |
Stichworte zum Wertgutachten
für eine Spanienimmobilie |
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Abwicklung |
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Online-Beschaffung |
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Auftragsvorlage |
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Online-Inauftraggabe |
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Bankgutachten |
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Preisfindung |
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Bearbeitungsdauer |
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Preiskontrolle |
·
Beschaffung |
·
schätzen |
·
Bewertung |
·
Schätzer |
·
Bruttowert |
·
Schätzwert |
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Dauer der Beschaffung |
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spanisch |
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Erbauseinandersetzung |
·
spanisches |
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Erläuterung in deutscher Sprache |
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Tasador |
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Externe Begutachtung |
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Vergleichswert |
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Finanzamtskontrollwert |
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Vergleichswertmethode |
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Gerichtstauglichkeit |
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Vororttermin |
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Gültigkeitsdauer |
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Wertermittlung |
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Gutachtenerstellung |
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Wertgrundlage |
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Gutachtentermin |
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Wertgutachten |
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Gutachter |
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Wertgutachter |
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Inauftraggabe |
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Wiederherstellungswert |
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Nettowert |
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Zugewinnausgleich |
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Auftragsvorlage Wertgutachten Spanienimmobilie
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